Internationales Ehe- und Familienrecht in Vietnam Ein Leitfaden für Heiratswillige Rezension von Jürgen Adam Im Verlag The Gioi in Hanoi ist 2006 unter dem Titel Laws on marriage and the family involving foreign elements, questions and answers ein ins englische übersetztes Buch des Experten für Adoptionsrecht im vietnamesischen Justizministerium Nguyen Cong Khanh erschienen. |
In Frage und Antwort-Form gibt das Buch Auskünfte zu den zahlreichen Rechtsfragen, die sich daraus ergeben, daß sich auch die Familien in Vietnam immer häufiger international zusammensetzen: Vietnamesen und Vietnamesinnen heiraten Ausländer oder im Ausland lebende Vietnamesen, bekommen Kinder im In und Ausland, lassen sich scheiden und was man sonst noch alles in zwischenmenschlichen Beziehungen zu tun pflegt. Ferner heiraten Ausländer untereinander in Vietnam. Die daraus resultierenden Rechtsprobleme sind Gegenstand des sogenannten internationalen Privatrechts. Es beschäftigt sich u. a. mit den nicht nur für Fachleute, sondern vor allem für die Betroffenen äußerst wichtigen und spannenden Fragen, welches Recht anzuwenden ist und welche Gerichte und Behörden zuständig sind, wenn eine Ehe geschlossen werden soll, wenn es in Ehen, deren Partner verschiedene Staatsangehörigkeiten haben oder in verschiedenen Ländern leben, Streit gibt, welche Folgen Rechtsverstöße (etwa Gewaltanwendung in der Ehe) haben, wonach sich die vermögensrechtlichen Beziehungen richten, nach welchen Regeln Kinder aus solchen Beziehungen behandelt werden, was bei transnationalen Adoptionen zu beachten ist.
Im Juni 2000 wurde in Vietnam ein neues Gesetz über Ehe und Familie erlassen, das die zuvor gültigen Regelungen ersetzte und ergänzte. Für manche Konfliktbereiche hatten bis dahin Regelungen gefehlt. Nach den unvollständigen statistischen Erhebungen des vietnamesischen Justizministeriums gab es bis zum Jahr 2003 mehr als 100.000 Eheschließungen zwischen vietnamesischen Staatsangehörigen und Ausländern oder im Ausland lebenden Vietnamesen; mehr als 15.000 vietnamesische Kinder waren von Ausländern adoptiert worden.
Vietnam erkennt nach den Regeln seiner Verfassung und der Gesetze die Rechte und Interessen von Ehen und Familien mit ausländischer Beteiligung in Übereinstimmung mit dem Gesetz über Ehen und Familien und nach Maßgabe der internationalen Abkommen an, die es unterzeichnet hat oder denen es beigetreten ist. Der vietnamesische Staat schützt eheliche und familiäre Beziehungen von in Vietnam lebenden Ausländern nach den gleichen Regeln wie bei Inländern. Das heißt u. a., daß ein mit einem vietnamesischen Staatsangehörigen verheirateter Ausländer, der in Vietnam lebt, die gleichen Rechte und Pflichten hat wie ein Vietnamese. In dem Buch von Nguyen Cong Khanh werden in einer auch für juristische Laien bei einigem Bemühen verständlichen (wenn auch nicht immer fehlerfreien englischen) Sprache nach einer Einführung in die Probleme folgende Themen jeweils in Bezug auf "ausländische Beteiligung" behandelt:
Zunächst werden die wichtigsten Begriffe erläutert. Es gibt rechtlich zu unterscheidende Bezeichnungen für z.B.
Sodann werden in Form von Fragen und Antworten zahlreiche praktische Probleme des materiellen Rechts und des Verfahrens abgehandelt, zunächst zum Eherecht: Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ein Vietnamese/eine Vietnamesin einen Ausländer/eine Ausländerin heiraten? Welche Papiere werden benötigt? Welche Ehehindernisse bestehen? Welche Gebühren fallen an? An welche Behörden muß man sich wenden? Welche Rolle spielt das Heimatrecht des ausländischen Ehepartners? Wonach richtet sich das eheliche Güterrecht, insbesondere bei Vermögen im Ausland? Wer erbt nach welchem Recht? Einige Grundbestimmungen sind wichtig, wenn man an eine Eheschließung in Vietnam denkt:
Nach vietnamesischem Recht kann nicht heiraten, wer als Mann nicht das 20. und als Frau nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Eine Ehe kann nicht geschlossen werden, wenn einer der Partner (auch nach ausländischem Recht) noch verheiratet ist, wenn einer der Partner nicht geschäftsfähig ist, wenn die Partner bis zu drei Generationen direkt blutsverwandt sind sowie in bestimmten Fällen von Stiefverwandschaften und Adoptionsverhältnissen. Eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist nach vietnamesischem Recht verboten. Ferner gibt es Vorschriften zur Verhinderung von Scheinehen.
In Fällen von Konflikten zwischen zwei Rechtsordnungen gilt grundsätzlich das nach internationalen Verträgen vorrangige Recht. Jedoch darf das ausländische Recht nicht gegen grundsätzliche Prinzipien des vietnamesischen Rechts verstoßen. Wenn dies der Fall ist, dürfen ausländische Vorschriften nicht angewendet werden. Dies soll z.B. den Schutz vor diskriminierenden oder nicht am Prinzip der Geschlechtergleichheit orientierten Vorschriften anderer Länder schützen und die beiderseitige Freiwilligkeit gewährleisten. So müssen beide Partner bei der Eheschließung persönlich anwesend sein; Ferntrauungen läßt das vietnamesische Recht nicht zu. Ein weiterer Grundsatz betrifft die wechselseitige Respektierung von Rechtsordnungen, wie sie im internationalen Privatrecht üblich ist. So kann ein Ausländer in Vietnam nicht heiraten, der zwar die Voraussetzungen des vietnamesischen Rechts erfüllt, nicht aber die seines Heimatrechts, z. B. hinsichtlich des Mindestalters. Damit soll gesichert werden, daß auch der Heimatstaat eine Ehe anerkennt.
Ausführlich werden alle Fragen im Zusammenhang mit der Adoption von Vietnamesen durch Ausländer oder ständig im Ausland lebende Vietnamesen behandelt. Grundsätzlich soll eine Adoption innerhalb Vietnams den Vorrang haben. Nur wenn eine solche nicht möglich ist, kommt eine Auslandsadoption unter strengen, am Wohl des Kindes orientierten Vorraussetzungen in Betracht, die Mißbrauch und Kinderhandel ausschließen sollen. Lediglich Waisenkinder und verlassene Kinder unter 15 Jahren sowie in Ausnahmefällen auch behinderte Kinder über 15 Jahren, die in öffentlichen Einrichtungen versorgt werden, kommen für eine Adoption durch Ausländer in Betracht. Neben anderen Voraussetzungen müssen die Ausländer mindestens 20 Jahre älter sein als das zu adoptierende Kind, eine gute Moral nachweisen und die Gewähr für eine gute Versorgung und Erziehung der Kinder bieten. Neben den lokalen Behörden ist an Adoptionsentscheidungen die Agentur für internationale Adoptionen (AIA) beim Justizministerium Vietnams beteiligt. Bei ihr müssen Ausländer grundsätzlich die Nachweise vorlegen, daß sie die Vorraussetzungen für eine Adoption erfüllen. Nach festgelegten Regeln können in das Verfahren zugelassene ausländische Adoptions-Agenturen eingeschaltet werden, die einen Teil der Formalitäten abwickeln.
Nach vietnamesischem Recht verliert ein von Ausländern adoptiertes Kind - anders als z.B. nach deutschem Recht - nicht seine verwandtschaftlichen Beziehungen zu seinen biologischen Eltern und Verwandten, ebenso wenig verliert es automatisch seine vietnamesische Staatsangehörigkeit. Es erwirbt also je nach dem Recht des Landes der Adoptiveltern eine doppelte Staatsangehörigkeit.

Die Freundschaftsgesellschaft kann beim Erwerb des Buches vermitteln.