Klage der Dioxin-Opfer:

Zum Stand des Verfahrens

Luu Van Dat

Die Opfer von Agent Orange - Dioxin in Vietnam, ihre Organisation VAVA und die Rechtsanwälte in Vietnam und den USA, die sie unterstützen, bereiten sich nach der Ablehnung ihrer Klage in der ersten Instanz nun auf die zweite Runde vor: die Berufung. 1. Vorprozessuale Situation: Vorbereitung der Sammelklage

Von 1961 bis 1971 führte das US-Militär den größten chemischen Krieg in der Ge-schichte der Menschheit, der zu ernsthaften und langwierigen Folgen für Menschen und Umwelt in Vietnam führte.

Seit der Unterzeichnung des Pariser Abkommens, dem Abzug der US-Streitkräfte im Jahr 1973 und dem Ende des Krieges 1975 haben die Folgen dieser Tragödie unaufhörlich der Bevölkerung und der Umwelt in Vietnam schwere Lasten auferlegt, insbesondere den Menschen selbst.

Über die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Vereinigten Staaten und der Chemieunternehmen gibt es nichts zu diskutieren. Die Gesetze aller Staaten und selbstverständlich der internationalen Gemeinschaft sehen mit Gewißheit vor, daß Rechtsverletzer ihre Opfer für ihre Leiden entschädigen müssen.

Die USA und ihre Chemie-Unternehmen haben sich jedoch in vielfältiger Wei-se ihrer Verantwortung zu entziehen versucht.

1994 beendeten die USA ihren Boykott gegen Vietnam. Natürliche Konsequenz daraus war, daß 1995 die diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Ländern wieder aufgenommen wurden. Als die vietnamesischen Rechtsexperten begannen, nach Wegen zu suchen, um Gerechtigkeit für ihre Landsleute zu erreichen, die Opfer von Agent Orange/Dioxin geworden waren, fanden sie heraus, daß das inter-nationale Recht sehr komplex ist.

Unter diesen schwierigen Bedingungen entschieden sich die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen (International Association of Democratic Lawyers - IADL) und die US National Lawyer Guild (NLG), die während des Krieges intensiv ihre Stimme erhoben hatten, um unsere nationale Befreiung auf verschiede-nen weltweiten und regionalen Foren zu unterstützen, nunmehr unseren Opfern juristische Hilfe zu leisten.

Im Jahr 2000 verabschiedete der Vorstand der IADL auf seiner Sitzung in Bu-karest eine Entschließung, in der das Versprühen von Agent Orange/Dioxin während des Krieges verurteilt und verlangt wurde, daß die USA für die geschädigten Vietnamesen Schadensersatz zahlen sollten.

Während des 14. Kongresses, der 2001 in Havana stattfand, legte Prof. Le Cao Dai im Auftrag der vietnamesischen Delegation einen Bericht über die chemische Kriegführung vor 30 Jahren und über die schweren Nachwirkungen für die vietnamesischen Opfer vor. Der Bericht erschütterte die Gefühle und das gute Gewissen vieler Teilnehmer. Die Konferenz konnte sogar eine Resolution verabschieden, in der das Versprühen von Agent Orange/Dioxin streng verurteilt und gefordert wurde, daß die USA verpflichtet werden sollten, für alle Schäden aufzukommen, die durch den Gebrauch dieser Substanzen in Vietnam entstanden waren. So wurde die erste Runde von Gefechten an der Rechtsfront vor einem internationalen Forum eröffnet und von vielen Leuten wahrgenommen und beachtet.

Ebenfalls ab 2000 boten die Rechtsexperten der IADL ihren Kollegen von der Vietnamesischen Juristen Vereinigung (VLA) ihre Unterstützung bei der Suche nach Gerechtigkeit für vietnamesische Opfer vor den Gerichten an.

Ende 2003 und in den ersten Tagen des Jahres 2004 entschlossen sich aufgrund der Beratung durch internationale und vietnamesische Rechtsexperten die Vietnam-esche Vereinigung der Opfer von Agent Orange/Dioxin (VAVA) sowie eine Anzahl von Opfern, die alle diejenigen vertraten, die ein ähnliches Schicksal hatten, eine Sammelklage vor dem US-Bundesbezirksgericht in Brooklyn/New York gegen Chemieunternehmen in den USA zu erheben. Damals und heute waren und sind wir uns im klaren über die Schwierigkeiten und Herausforderungen, denen wir uns auf dem Weg zu Gerechtigkeit für die Opfer gegenübersehen. Diese Anstrengungen würden, wie es sich in ähnlichen Fällen immer wieder gezeigt hat, auf unzählige Hürden treffen und viele Jahre dauern. Bei den Beklagten handelt es sich um riesige reiche Industrieunternehmen mit gewaltigem Einfluß und Macht in den USA. Die Vietnamesen, die den Prozeß vor dem Gericht der USA führen, wissen sehr gut, wie ihre Klage von den Richtern und Gerichten der USA und nach dem Case Law (vgl. Anmerkung am Ende des Texts) der USA geprüft wird.

2. Die Entwicklung unserer Sammelklage

Am 30 Januar 2004 erhoben mit Unterstützung von US-Rechtsanwälten, die von der IADL und der ALG vermittelt worden waren, die VAVA und drei Vietnamesen, stellvertretend für alle in vergleichbarer Situation, Klage gegen 36 US-Chemieunternehmen und andere, die Hersteller oder Lieferanten von solchen Herbi-ziden waren, die während des Vietnamkrieges hohe Anteile von Dioxin enthielten, und verlangten Schadensersatz für ihre Verletzungen und Beeinträchtigungen vor dem Bundesbezirksgericht in Brooklyn, gestützt auf internationales Recht und das United States Alien Tort Statute (ATS - Gesetz über Schadensersatz für Ausländer).

Am 28. Februar 2005 fand vor diesem Gericht eine mündliche Verhandlung unter der Leitung des Richters Weinstein statt, während der Anwälte beider Seiten ihre Standpunkte vortragen konnten. Diese Verhandlung war sehr substantiell und anspruchsvoll, weil verschiedene komplizierte Rechtsfragen erörtert wurden.

Am 10. März 2005 erließ Richter Weinstein eine 234 Seiten umfassende Ent-scheidung (Amended Memorandum, Order and Judgment).

Eine solche Entscheidung ist ungewöhnlich, weil sie ziemlich umfangreich ist, sich mit vielen wichtigen und komplizierten Rechtsfragen beschäftigt und nur 10 Tage nach der mündlichen Verhandlung erging und nur einen Tag vor Eröffnung der Internationalen Konferenz über die Folgen des US-Entlaubungsprogramms in Viet-nam von 1961 bis 1971, die in Paris am 11. März 2005 abgehalten wurde.

Am 7. April 2006 legten die vietnamesischen Kläger Berufung beim 2. US-Bundesberufungsgericht ein mit dem Ziel, die Entscheidung des Bundesbezirksge-richts aufzuheben, durch die die Klage abgewiesen und der Fall als abgeschlossen erklärt worden war.

Nach dem 22. März 2006, wenn beide Seiten ihre Schriftsätze an das Beru-fungsgericht eingereicht haben, wird dieses Gericht einen Termin für die mündliche Verhandlung anberaumen.

3. Unsere Position und unsere Strategie

Die Begründung, mit der das Bezirksgericht die Klage der vietnamesischen Opfer abgewiesen hat, läßt sich in einer wissenschaftlichen Argumentation auf der Grund-lage folgender naturwissenschaftlicher und rechtlicher Aspekte und Fakten zusammenfassen:

"Agent Orange und andere Mittel, die im Zusammenhang mit diesem Antrag (…) benutzt wurden, müssen als Herbizide und nicht als Gifte charakterisiert wer-den. Während ihre unerwünschten Effekte möglicherweise einige Resultate hervorgerufen haben, die denen von Giften in ihrer Wirkung auf Personen und Boden entsprechen, ändern solche Nebenwirkungen (collateral consequences) den Charakter der Substanz im Hinblick auf den Gegenstand des Verfahrens nicht."

Die Argumentation von Richter Weinstein ist nicht mehr als ein juristisches Pa-radoxon, es fehlt ersichtlich eine wissenschaftliche Grundlage und sie steht im Widerspruch zu den aktuellen Fakten. Die US-amerikanischen Anwälte, die die Interes-sen der vietnamesischen Opfer vor dem Gericht vertreten, und zahlreiche Rechtsex-perten aus aller Welt, die die vietnamesischen Opfer, die Gerechtigkeit und Moral unterstützen, haben genügend wissenschaftliche Gründe und Argumente, um zurück-zuweisen, was das Bezirksgericht entschieden hat.

Das Vorhandensein von Opfern des im letzten Teil des 20. Jahrhunderts in Vietnam eingesetzten giftigen Agent Orange/Dioxin, die aus verschiedenen Staaten stammen (USA, Südkorea, Australien, Neuseeland und Kanada), ist ein beredter Beweis für die rüde Verleugnung der Folgen von Agent Orange/Dioxin für Menschen und Umwelt in der Argumentation des Gerichts. Dies steht in völligem Widerspruch zu den objektiven Fakten.

In diesem Prozeß sind Recht und Moral auf Seiten der vietnamesischen Opfer/Kläger; die Verantwortlichkeit der beklagten Chemieunternehmen ist unleugbar. Die amerikanischen Vietnamveteranen sind von ihnen bereits entschädigt worden. Ein südkoreanisches Obergericht hat bereits ihre Verantwortung für die Schäden an koreanischen Veteranen anerkannt, die in Vietnam oder Südkorea Agent Orange/Dioxin ausgesetzt waren.

Diese Vorgänge ermutigen die VAVA und die vietnamesischen Opfer, nach-drücklich Gerechtigkeit zu verlangen.

Wir, die vietnamesischen Rechtsexperten und die vietnamesischen Opfer, die an den Sieg des Rechts glauben, sind entschlossen, Seite an Seite mit all denen zu kämpfen, die in gleicher Weise betroffen sind, und zusammen mit anderen Nationen Gerechtigkeit einzufordern. Das menschliche Gewissen ist international aufgewacht, um sicherzustellen, daß die Tragödie, die sich einst in Vietnam ereignete, nirgends in der Welt sich wiederholen wird.


Der Autor ist Professor für Rechtswissenschaft in Hanoi. Sein Beitrag ist die leicht gekürzte Fassung einer Rede, die er auf der internationalen Konferenz für die Opfer von Agent Orange/Dioxin am 28./29. März 2006 in Hanoi hielt. Übersetzung: Jürgen Adam