hhh

Unsert | Programm Preise | AGB | Anmeldung | Berichte | zurück


Geschäftsbedingungen für die Studienreisen der
Freundschaftsgesellschaft Vietnam

1. Verbandsinterne Studienreisen
Die Studienreisen der Gesellschaft für die Freundschaft zwischen den Völkern der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam e. V. werden, bedingt durch besondere Vereinbarungen mit unserer vietnamesischen Partnerorganisation, nur für Mitglieder durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Mitgliedschaft in der Freundschaftsgesellschaft zum Zeitpunkt der Reise.

2. Anmeldung und Reisebestätigung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem zugesandten Formular. Sie ist gültig, sobald mindestens 500.- Euro Anzahlung auf das Konto der Freundschaftsgesellschaft Vietnam eingegangen sind. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Anmeldebestätigung.

3. Reiseformalitäten
Die Freundschaftsgesellschaft Vietnam besorgt die erforderlichen Visa. Die Reisenden sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten die Einreisevorschriften vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Die Visagebühren sind im Pauschalpreis nicht enthalten.

4. Mindestteilnehmerzahl
Für die Durchführung ist eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen erforderlich. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, kann die Freundschaftsgesellschaft Vietnam bis vier Wochen vor Reisebeginn den Rücktritt erklären. Sobald die Voraussetzungen für eine Absage vorliegen, muss die Freundschaftsgesellschaft Vietnam die angemeldeten Reisteilnehmer sofort informieren. Die Anzahlung auf den Reisepreis oder bereits bezahlte Rechnungen werden dann sofort zurückerstattet.

5. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Rahmenprogramm sowie aus hierauf bezugnehmende Angaben in der Reisebestätigung. Abweichung einzelner Reiseleistungen vom dem vertraglich zugrunde liegenden Rahmenprogramm, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Freundschaftsgesellschaft Vietnam ist verpflichtet, die angemeldeten Reiseteilnehmer unverzüglich von Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen, sofern es sich nicht um belanglose Änderungen handelt, die Art und Qualität der Reise im Einzelnen nicht beeinträchtigen. Das grundsätzliche Recht zum Rücktritt vor Reisebeginn gemäß § 651 i BGB des Teilnehmers wird hiervon nicht berührt.

6. Rücktritt
Der Rücktritt von einer bestätigten Reise ist bis zwei Wochen vor Reisebeginn möglich und muss schriftlich erfolgen. Der zurückgetretene Reiseteilnehmer hat der Freundschaftsgesellschaft die Kosten zu erstatten, die durch die getroffenen Reisevorkehrungen und damit verbundenen Aufwendungen entstanden sind. Das betrifft z. B. Stornierungskosten der Fluggesellschaft oder auch Kosten, die dadurch entstehen, dass die Gruppe durch den Rücktritt in eine ungünstigere Preiskategorie fällt, oder bei Weigerung der Fluggesellschaft, die gebuchten Flüge zu stornieren. Sofern der Rücktritt erst unmittelbar vor Reisebeginn erfolgt, also ab zwei Wochen vor Reisebeginn, kann die Freundschaftsgesellschaft den gesamten Reisepreis als Stornokosten verlangen, wenn sie von den Leistungslieferanten keinerlei Rückerstattung erhält und eine Besetzung des freigewordenen Platzes nicht möglich ist. Die Freundschaftsgesellschaft hat in diesem Fall die Beweislast. Als Rücktritte gelten auch die Fälle, in denen durch unvollständige oder nichtvorhandene Grenzübertritts- oder sonstige Dokumente die Reise nicht angetreten werden kann. Die Freundschaftsgesellschaft kann vom Vertrag bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt zurücktreten, wenn dadurch die Reise erschwert, gefährdet oder stark beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Reisenden der Rücktritt gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Freundschaftsgesellschaft Vietnam für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7. Haftung und Gewährleistung
Die Freundschaftsgesellschaft haftet nicht für kurzfristige Verzögerungen, die auf die Besonderheiten des Landes zurückzuführen sind und auf die die Freundschaftsgesellschaft keinen Einfluss hat. Diese Störungen stellen keinen Mangel dar, der zu einer Minderung berechtigt. Die Freundschaftsgesellschaft haftet auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nur als Fremdleistung vermittelt werden (z. B. Beförderungsleistungen). Die Haftung für Personen und Sachschäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Bei Klagen des Reisenden gegen die Freundschaftsgesellschaft Vietnam ist das Amtsgericht Düsseldorf Gerichtsstand.

Von diesen Geschäftsbedingungen stellen wir eine druckerfreundliche Version als pdf-Datei zum Herunterladen bereit.